- Das Projekt sollte eine in sich abtrennbare oder abgeschlossene Maßnahme sein, die generell der Verschönerung oder den Voraussetzungen der Denkmalpflege dient.
- Einen Antrag auf Fördergelder des Vereins kann jeder Bauherr des Altstadtviertels St. Michael beim Altstadtverein stellen, der seinem Antrag folgende Unterlagen beifügt:
- Beschreibung und Benennung des zu fördernden Projekts mit Plänen und Fotos
- Auflagen oder finanzielle Abweichungen, die in der Kostenplanung nicht vorgesehen sind
- Bezifferung der bei Dritten beantragten und erhaltenen Fördermittel
- Benennung der vollständigen Projektkosten unter Vorlage von Kostenvoranschlägen oder Kostenrechnungen der beteiligten Handwerker (von Vorteil ist die Benennung von einheimischen, ortsansässigen Handwerksbetrieben).
- Prüfung der eingereichten Unterlagen mit anschließender Beratung durch Vorstand und Beirat des Vereins.
- Beschlussfassung über die Höhe der Fördergelder durch den Vorstand unter Beachtung der jeweils finanziellen Möglichkeiten nach Vorgaben des Schatzmeisters.